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Fachgruppen
Die Vorschläge und Maßnahmen für eine verbesserte Interventionspraxis wurden in acht thematischen Fachgruppen von Mitte 2001 bis Mitte 2003 erarbeitet.
Die Fachgruppen waren interdisziplinär besetzt. In ihnen waren Vertreterinnen und Vertretern von Fachministerien, Polizei und Justiz, Frauenhäusern, Notrufen und Beratungsstellen, Jugend- und Sozialämtern, Kinderschutzeinrichtungen, Ärzteschaft und Rechtsmedizin vertreten. Sie hatten die Aufgabe, neue Ansätze für die Interventionspraxis in Fällen von „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ zu entwickeln, Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den Akteuren zu fördern sowie Schutz und Hilfe für die betroffenen Frauen und ihre Kinder zu verbessern.
Dabei orientierte sich die Arbeit thematisch an den Ergebnissen einer Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse, die zu Beginn des Projektes durch die Koordinierungsstelle durchgeführt wurden.
Alle Möglichkeiten zur Sanktionierung der Täter sollten ausgeschöpft, neue gesetzliche Möglichkeiten durch das Gewaltschutzgesetz umgesetzt und durch begleitete Maßnahmen, wie bspw. die Einrichtung von Interventionsstellen, optimiert werden.
Die Arbeit in den Fachgruppen hat zahlreiche innovative und kreative Lösungsansätze und Ergebnisse erbracht (s. dazu auch Downloads).
- Fachgruppe „Optimierung des Hilfesystems“
- Fachgruppe „Polizeiliche Intervention“
- Fachgruppe „Strafrecht“
- Fachgruppe „Zivilrecht“
- Fachgruppe „Prävention“
- Fachgruppe „Täterarbeit“
- Fachgruppe „Gesundheit“
- Fachgruppe „Optimierung des Hilfesystems für Kinder und Jugendliche, deren Mütter von Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind“
Fachgruppe „Optimierung des Hilfesystems“
Die Auswertung der schriftlichen und mündlichen Bestandsaufnahme hatte ergeben, dass die Optimierung der Hilfe und der Ausbau der Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen einer der meist genannten Bereiche hinsichtlich der zu bearbeitenden Themen und notwendigen Veränderungsbedarfe war. Daher beschloss der landesweite Runde Tisch die Einrichtung der Fachgruppe „Optimierung des Hilfesystems“. Ziel dieser Fachgruppe war es, so konkret wie möglich
- die Prozessabläufe in Fällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen zu beleuchten, um
- Schwachstellen im Hilfesystem, z.B. Brüche und Reibungsverluste durch unterschiedliche Zugänge der Interventionsbeteiligten, aber auch Lücken im Angebot für bestimmte Zielgruppen wie Frauen mit Suchtmittelabhängigkeit oder psychischer Erkrankung, Kinder und Jugendliche, zu lokalisieren und
- dahingehend Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, dass landesweite Handlungsstandards, z.B. in Form von Empfehlungen, Checklisten, Handreichungen o.ä., zur Umsetzungsreife (ggf. auch zur modellhaften Erprobung) gelangen können.
In der Fachgruppe wurden folgende Inhalte bearbeitet: - Analyse der Interventionsprozesse (Entwicklung eines Ablaufdiagramms)
- „Zeuginnenbetreuung und -begleitung am Amts- u. Landgericht Mainz“ (Empfehlung zur modellhaften Umsetzung)
- Erstellung der Rahmenkonzeption für Interventionsstellen in Rheinland-Pfalz,
- Beweissicherung in Fällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen (Entwicklung einer Handreichung für das Hilfesystem)
- Die besondere Situation betroffener Migrantinnen (Entwicklung einer Handreichung für das Hilfesystem)
- Mitarbeit am Projekts „Safemed“ des Instituts für Rechtsmedizin/ Mainz.
- Behindertengerechte/ barrierefreie Gestaltung von Informationsmaterialien für behinderte Frauen.
Die entwickelten Handreichungen sind hier für Sie als Download bereitgestellt.
In der Fachgruppe „Optimierung des Hilfesystems“ arbeiteten Vertreter und Vertreterinnen folgender Institutionen: Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, Ministerium des Innern und für Sport, Schutzpolizei, Kriminalpolizei/ K2, Frauenhäuser, Notrufe, Gerichtshilfe, Rechtsmedizin, Beratungsstellen (Vertreterin von Ehe-, Familien- und Lebensberatung, KOBRA-Koordinierungs- und Beratungsstelle für behinderte Frauen), LAG der kommunalen Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten.
Fachgruppe „Polizeiliche Intervention“
Der polizeilichen Intervention kommt in Fällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen eine besondere Bedeutung zu. Sie ist häufig als erste Institution bei einem Notruf wegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen tätig.
Durch ihr Handeln soll eine Verhinderung bzw. Reduzierung der Gewalt, Schutz und Hilfeleistungen für die Opfer, die Inverantwortungnahme der Täter und eine konsequente Strafverfolgung erreicht werden. Ziel der Fachgruppe war es, die polizeiliche Intervention zu verbessern.
In der Fachgruppe waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums des Innern und für Sport, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei, der Frauennotrufe,der Frauenhäuser, des Kinderschutzbundes und der kommunalen Spitzenverbände vertreten.
Aufgrund der von der Koordinierungsstelle zu Beginn des Projektes durchgeführten Bestandsaufnahme hat der landesweite Runde Tisch die Einrichtung der Fachgruppe „Polizeiliche Intervention“ beschlossen. Die Fachgruppe hatte sich folgende Aufgaben gestellt:
- Änderung des Polizeirechts/Abstimmung m. Gewaltschutzgesetz
- Definition des Begriffs „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“
- Statistische Erfassung von Gewalt in engen sozialen Beziehungen
- Handlungsleitfaden für Einsätze bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen
- Informationsmaterial für Opfer u. Täter beim Einsatz
- Ausbildung/Fortbildung der Beamten und Beamtinnen
Bisherige Arbeitsergebnisse:
Änderung des Polizei-und Ordnungsbehördengesetzes
Das „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung – Gewaltschutzgesetz“ erfordert die Schließung bestehender Schutzlücken in den einzelnen Gesetzgebungen der Länder. Auch in Rheinland-Pfalz ist eine entsprechende Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz beabsichtigt. Hierzu hatte die Fachgruppe eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die bei der Gesetzesänderung berücksichtigt wurde. Mit einem Inkrafttreten des neuen POG wird im März 2004 gerechnet.
Neue Polizeiliche Kriminalstatistik
Durch eine Änderung der Polizeilichen Kriminalstatistik werden in Rheinland-Pfalz seit dem 1.1.2003 alle Delikte von Gewalt in engen sozialen Beziehungen statistisch erfasst. Dadurch wird es möglich, genaue Aussagen über die Täter- und Opferstruktur, Tatzeiten und -orte sowie die Deliktarten zu erhalten. Dies war in der Vergangenheit nicht möglich.
Der neuen Statistik liegt eine von der Fachgruppe verabschiedete Definition zugrunde, die es den Polizeibeamtinnen und -beamten erlaubt, eine klare Zuordnung vorzunehmen.
Definition von Gewalt in engen sozialen Beziehungen für den Polizeibereich:
Gewalt in engen sozialen Beziehungen bedeutet - eine Handlung oder zusammenhängende, fortgesetzte und wiederholte Handlungen,
- in einer ehemaligen oder gegenwärtigen ehelichen oder nicht ehelichen Lebensgemeinschaft,
- in einer ehemaligen oder gegenwärtigen nicht auf eine Lebensgemeinschaft angelegten sonstigen engen partnerschaftlichen Beziehung,
- die eine strafrechtlich sanktionierte Verletzung der physischen oder psychischen Integrität der Partnerin oder des Partners, insbesondere von Leib, Leben, körperlicher Unversehrtheit, Freiheit und sexueller Selbstbestimmung, bewirkt oder zu bewirken droht.
Im Zweifelsfall ist von „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ auszugehen.
Leitfaden für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und Ratgeber für Betroffene
Der in Kürze zum Einsatz kommende Leitfaden zum Umgang mit Fällen der Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ soll die Einsatzbeamten sowohl informieren als auch sensibilisieren und gezielte Hilfestellungen für ein effektives Handeln geben. Grundlage des polizeilichen Handelns ist ein verändertes Rollenverständnis der Polizei, das auf der Prämisse „Ermitteln und helfen, statt nur zu schlichten“, beruht. Ebenso wurde ein Ratgeber für Betroffene erarbeitet, der zusammen mit einem Flyer nach einem Polizeieinsatz verteilt werden soll.
Aus- und Fortbildung
In der Aus- und Fortbildung der Polizei wird „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ sowohl in der Grundausbildung als auch in der polizeilichen Weiterbildung in größerem Umfang als bisher thematisiert. Hierzu wurde von der Polizei ein umfangreiches Fortbildungsprogramm aufgelegt. Neu ist, dass Vertreterinnen der Frauenhäuser in diese Fortbildungen eingebunden werden.
Fachgruppe „Strafrecht“
Häusliche Gewalt verwirklicht zahlreiche Straftatbestände von der Beleidigung über die Körperverletzung bis zu Sexual- und Tötungsdelikten. Diese Straftaten müssen von der Polizei und der Amts- bzw. Staatsanwaltschaft verfolgt werden, auch wenn sie im privaten Rahmen stattgefunden haben.
Dennoch wurden und werden in Deutschland bei häuslicher Gewalt viele Verfahren unter dem Hinweis eingestellt, an der Strafverfolgung bestehe kein öffentliches Interesse. Zentrales Ziel der Arbeit in der Fachgruppe war es, die konsequente strafrechtliche Intervention, nach der Maßgabe Strafverfolgung statt Einstellung der Verfahren, zu erreichen.
Staatsanwaltschaften und Strafgerichte entscheiden darüber, ob das gewalttätige Verhalten des Täters gegenüber seiner (ehemaligen) Partnerin Konsequenzen hat oder nicht. Hier werden die Weichen dafür gestellt, ob sich der Täter in seinem Verhalten bestätigt fühlt, oder das Opfer bestärkt wird und Unterstützung erfährt.
Obwohl es sich bei der Rechtsgrundlage für Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, dem Strafrecht, um Bundesrecht handelt, sind die Länder jedoch in der Lage, Regelungen auf der operativen Ebene zu schaffen, bzw. sich für die Änderung von Bundesrecht einzusetzen.
Die Fachgruppe hatte sich zur Aufgabe gemacht:
- Überlegungen anzustellen, wie Fälle von GesB gesondert statistisch erfasst werden können
- gesonderte Ermittlungsleitfäden sowohl für die Staatsanwaltschaften für Fälle von GesB zu erarbeiten
- durch Befragung (u.U. modellhaft) betroffener Frauen über Erfahrungen mit dem Strafverfahren in Erfahrung zu erkunden, wie das Verfahren für die Opfer optimiert werden kann
- durch Erhebung bei den Staatsanwaltschaften zu eruieren, wie mit den Anzeigen verfahren wird
- Konzepte für ein Zeuginnenbegleit- und Schutzprogramm zu entwickeln
- die vorhandenen Möglichkeiten der „Täterarbeit“ durch Strafrecht und deren Ausschöpfung zu überprüfen
- die Verankerung des Themas in Aus- und Fortbildung der Staatsanwaltschaft und Richterschaft zu überprüfen und ggf. zu verbessern.
Arbeitsergebnisse:
Die Fachgruppe führte eine Befragung unter den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser durch. Ziel der Befragung war es, herauszufinden, was sich die betroffenen Frauen von einem Strafverfahren erhoffen, aus welchen Gründen sie keine Strafanzeige erstatten, aus welchen Gründen sie erstattete Anzeigen wieder zurücknehmen und inwieweit das Strafverfahren aus ihrer Sicht besser durchgeführt werden könnte.
Die Befragung ergab, dass sich die Frauen in erster Linie Schutz vor dem Täter erhoffen bzw. das Fehlen dieses Schutzes sie zur Nichtanzeige oder Rücknahme der Anzeige veranlassen, des Weiteren, dass ihnen geglaubt wird und der Staat/die Gesellschaft eindeutig gegen die Tat Stellung bezieht und sensibel mit ihren Situationen umgeht. Als Mangel wurde die geringe Information über das Strafverfahren und die Rolle der einzelnen Akteure empfunden, die nach Auffassung der Frauen zu lange Verfahrensdauer ließ viele Frauen resignieren. Als Konsequenz aus dieser Befragung hat die Fachgruppe anschließend erörtert, welche Mittel das Strafprozessrecht und der Strafvollzug zum Schutz der Opfer während und nach der Hauptverhandlung bieten. Gefunden wurde z.B. die Einstellung des Verfahrens unter Auflagen zum Schutz der Frau, Auflagen zur Änderung des Verhaltens (z.B. sozialer Trainingskurs), Außervollzugsetzung eines Haftbefehles unter Auflagen und Bewährungsauflagen zum Schutz der Frau oder zur Verhaltensänderung.
Ebenfalls aufgrund der Befragung wurde ein Ermittlungsleitfaden für die Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung von Verfahren im Zusammenhang mit Beziehungsgewalt erstellt.
Der Leitfaden ist an die Materialien des Berliner Interventionsprojektes BIG angelehnt und umfasst auch eine Checkliste für die Hauptverhandlung. Der Leitfaden wurde über das Justizministerium bereits an die Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz weitergegeben.
Zuletzt beschäftigte sich die Fachgruppe mit der Formulierung von Anforderungen an die Aus- und Fortbildung für den Bereich des Strafverfahrens sowie mit den Erfahrungen von Zeugen- und Zeuginnenbegleitprogrammen.
In der Fachgruppe arbeiteten Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Justiz, des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend, der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft, der Strafgerichte, eine Rechtsanwältin, VertreterInnen des Sozialdienstes der Justiz, der Notrufe, der Frauenhäuser und des Weißen Rings.
Fachgruppe „Zivilrecht“
Häusliche Gewalt findet im privaten Nahraum statt. Gegen die Verletzungen und Drohungen ist privatrechtlicher Schutz notwendig – selbständig oder in Ergänzung zu polizeilichen und strafrechtlichen Maßnahmen.
Während sich bisher hauptsächlich die Strafverfolgungsbehörden mit der Thematik befasst haben, muss sich wegen des zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetzes auch die Ziviljustiz stärker als bisher mit der Problematik der Beziehungsgewalt auseinandersetzen.
Die durchgeführte Bestandsaufnahme hat folgende Schwachpunkte ergeben:
Von Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser wurde die mangelnde Sensibilität der Zivil-/Familienjustiz für die Problematik beklagt, die Gewalt werde bei Sorge- und Umgangsrecht-Entscheidungen zu sehr ausgeklammert. Soweit hier bekannt waren zu Beginn von RIGG an keinem regionalen runden Tisch Zivilrichter/-innen beteiligt.
Der Landesweite Runde Tisch hat daher beschlossen eine Fachgruppe Zivilrecht einzurichten, die zunächst Kooperationsstrukturen mit der Ziviljustiz aufbauen soll um Zivilrichter/-innen für die Problematik der Beziehungsgewalt zu sensibilisieren und insbesondere auch im Hinblick auf das Gewaltschutzgesetz an Fortbildungskonzepten mitzuarbeiten.
Die Fachgruppe hatte sich daraufhin folgende Aufgaben gestellt:
- Befragung von betroffenen Frauen (z.B. in Frauenhäusern) zu Ihren Erfahrungen mit Zivil-/Familien- und Vormundschaftsgerichten in Verfahren betreffend Umgangs- und Sorgerecht, sowie dem Gewaltschutzgesetz
- Erstellung von Handreichungen für Zivil-/Familienrichter/-innen, sowie die Rechtsantragstellen
- Ausbildung/Fortbildung/Sensibilisierung der Richter/-innen
Arbeitsergebnisse:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes wurde ein Fragebogen (Download hier) entworfen, der mit der Gerichtsentscheidung an alle Frauen verschickt wird, die an einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz oder einem Verfahren über die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht beteiligt waren. Erfragt wurde die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in der Praxis und die Frage wie die Reibungspunkte an der Schnittstelle Gewaltschutz/Kindschaftsrecht in der Praxis gelöst werden.
Die Fachgruppe hat außerdem folgende Materialien erarbeitet, die als download zur Verfügung stehen: - Infoblatt für Frauenhäuser „Gerichtszuständigkeit in Zivilverfahren“
- Hilfen für die Bearbeitung von Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz für Gerichte
- Praktische Tipps für Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz – Wohnungszuweisungen und Schutzanordnungen.
In der Fachgruppe Zivilrecht waren das Ministerium der Justiz, ein Zivilrichter, eine Familienrichterin, eine Rechtsanwältin, die Frauenhäuser, der Kinderschutzbund, die Jugendämter, der Weiße Ring und die Ehe- und Lebensberatungsstellen vertreten.
Fachgruppe „Prävention“
In der Bestandsaufnahme, die durch die Koordinierungsstelle zu Projektbeginn vorgenommen wurde, wurde deutlich, dass es zum Thema Gewaltprävention eine Fülle von Einzelmaßnahmen gibt, die von unterschiedlichen Institutionen angeboten werden. Es fehlte jedoch eine Übersicht über diese Angebote und deren Einschätzung hinsichtlich eines umfassenden Präventionskonzeptes zur Bekämpfung von Beziehungsgewalt. Dabei sollte gemäß dem Landtagsbeschluss die Veränderung traditioneller Rollenbilder und Rollenklischees in der Sozialisation von Frauen und Männern mitberücksichtigt werden.
In der Fachgruppe Prävention wurde eine Rahmenkonzeption für eine geschlechtsspezifische, gender-orientierte Prävention erarbeitet, eine exemplarische Übersicht über bestehende Präventionsangebote in Rheinland-Pfalz zusammengestellt, eine sich darauf beziehende Analyse der bestehenden Defizite sowie einen Kriterienkatalog für die Konzipierung geschlechtsspezifischer, gender-orientierter Präventionsmaßnahmen für unterschiedliche Zielgruppen/Institutionen. Best-practice-Beispiele und die abschließenden Empfehlungen der Fachgruppe an den landesweiten Runden Tisch und an die regionalen Runden Tische sollen zu einer breiten Umsetzung einer gender-orientierten Prävention beitragen (Rahmenkonzeption, s. unter Downloads).
Der Fachgruppe gehörten je ein/e Vertreter/in der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalze.V., des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend (aus allen drei Abteilungen je eine Vertretung), der Notrufe, der Frauenhäuser, der Gleichstellungsbeauftragten, des Landeskriminalamtes, einer Lebensberatungsstelle, der Pro Familia, der Jungenarbeit und der Mädchenarbeit an.
Fachgruppe „Täterarbeit“
In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit noch keine etablierte Form der sog. Täterarbeit mit Misshandlern.
Durch Expertenbefragungen der Koordinierungsstelle wurde deutlich, dass es erforderlich ist, neben der strafrechtlichen Verfolgung und konsequenten Sanktionierung der Täter auch auf eine zukünftige Verhaltensänderung hinzuwirken.
Täterarbeit ist auch ein wesentlicher Beitrag zum Opferschutz.
Die Fachgruppe „Täterarbeit“, in der die Staatsanwaltschaft, die Gerichtshilfe, die Bewährungshilfe, der Täter-Opfer- Ausgleich, Beratungsstellen und Frauenhäuser sowie eine Psychologin und eine Richterin mitarbeiteten, hat sich daher mit der Entwicklung einer Rahmenkonzeption für ein Täterarbeitsprogramm für Rheinland-Pfalz befasst.
Die Konzeption wurde von der Fachgruppe „Täterarbeit“ verabschiedet und dem landesweiten Runden Tisch zur Umsetzung empfohlen. Das Ministerium des Innern und für Sport wird 2004 ein entsprechendes Modellprojekt durchführen.
Fachgruppe „Gesundheit“
Die gesundheitlichen Folgen von Misshandlungen sind für die Opfer enorm. Neben den körperlichen Verletzungen und den seelischen Leiden, steigen bei den Betroffenen die Risiken der Suchtmittelabhängigkeit, des Selbstmordes und der Depressivität.
Arztpraxen, Erste Hilfe und die Ambulanzen der Krankenhäuser sind häufig die ersten Einrichtungen und ihre Mitarbeiter/innen die ersten Fachleute, bei denen betroffenen Frauen Hilfe suchen.
Bei der Aufdeckung der Misshandlungen, dem Verlauf der Unterstützung und bei der Verhinderung von erneuten Gewalttaten spielen sie eine entscheidende Rolle. Für das Erkennen häuslicher Gewalt gibt es jedoch eine Reihe von Hindernissen. Viele Frauen geben den Helfenden keine oder falsche Erklärungen über die Ursache der Verletzungen; andere hoffen, auf den Grund der Verletzungen angesprochen zu werden und Hilfsmöglichkeiten genannt oder vermittelt zu bekommen. Ärzte und Helfer/innen sind oftmals nicht sensi- bilisiert dafür, den Hintergrund der Verletzungen zu entdecken bzw. fühlen sich nicht in der Lage, damit angemessen umzugehen. In der Sensibilisierung, Information und Schulung von Mitarbeiter/innen des Gesundheitsbereichs liegen viele Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes und der Hilfe für betroffene Frauen.
Arbeitsergebnisse der Fachgruppe:
Für Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen hat die Fachgruppe Gesundheit eine Broschüre mit dem Titel „Männliche Gewalt macht Frauen krank“ herausgegeben, die für die Problematik sensibilisieren und Möglichkeiten der Hilfe aufzeigen will. Sie wird u.a. durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in Rheinland-Pfalz verteilt.
Die Broschüre steht als download zur Verfügung bzw. kann beim Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend angefordert werden. Darüber hinaus wurde ein Patientinnen-Flyer erarbeitet, der in Kürze vorliegen wird.
Eine erste Fortbildungsveranstaltung zum „Fallmanagement“ fand in Kooperation mit der Bezirksärztekammer am 9. April 2003 in Mainz statt. Eine zweite Fortbildung fand am 28. Januar 2004 in Koblenz statt zum Thema: Gewalt gegen Frauen im häuslichen Berich – ein Thema für die ärztliche Praxis. Auch an dieser Veranstaltung referierten Vertreter und Vertreterinnen der Polizei, des Notrufs Koblenz, der Rechtsmedizin, des Frauenhauses Koblenz und eine Rechtsanwaltin.
Außerdem lässt die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. zurzeit ein Modul für Fortbildungen für Ärztinnen und Arzte erarbeiten.
Mit dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz wurde eine Kooperationsbeziehung eingegangen. Das dortige Projekt SafeMed (www.safemed-rlp.de) will Ärztinnen und Ärzten Informationen und Leitlinien an die Hand geben, wie Gewaltopfer besser medizinisch versorgt und wie der Umgang des Gesundheitswesens mit Gewaltopfern verbessert werden kann. Die Schnittstelle zwischen SafeMed und RIGG liegt im Bereich der optimierten Dokumentation von Gewaltspuren durch medizinische und polizeiliche Maßnahmen.
In der Fachgruppe waren Ärztinnen und Ärzte, eine Anwältin, Polizei, Rechtsmedizin sowie Frauenhäuser und Notrufe vertreten.
Fachgruppe „Optimierung des Hilfesystems für Kinder und Jugendliche, deren Mütter von Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind“
Ziel der Fachgruppenarbeit war die Aufdeckung von Schwachstellen in der derzeitigen Interventionspraxis, die Entwicklung von entsprechenden Lösungsmöglichkeiten und Empfehlungen und die Entwicklung von Angeboten und Materialien zur Sensibilisierung von Personengruppen, Hilfeangebote für mitbetroffene Kinder und Jugendliche offerieren.
Die Fachgruppe arbeitete an einer umfassenden Übersicht, die die Situation von Kindern und Jugendlichen aufzeigt, deren Mütter von Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen sind. In allen Fällen, in denen Kinder von Gewalt in engen sozialen Beziehungen zumindest mitbetroffen sind, müssen entsprechende Hilfeeinrichtungen mit einbezogen werden, wie z.B. Kinderschutzdienste, Jugendämter und andere Hilfseinrichtungen vor Ort.
Ein kindzentrierte Vorgehen muss überall dort in Gang gesetzt werden, wo der sogenannte „Zugang der Kinder zum Hilfesystem“ erfolgt: ob im Rahmen des Polizeieinsatzes, durch die Interventionsstellen, durch Schulen, Beratungseinrichtun- gen oder Gerichte. Ziel der Fachgruppe war es, verbindliche abgestimmte Vorgehensweisen zu entwickeln. Das Arbeitspapier will aufzeigen, welche Unterstützung im Einzel- nen für die Betroffenen erforderlich ist, wie diese Unterstüt- zung aussehen kann und welche Konsequenzen sich für die Arbeit in den Praxisfeldern daraus ergeben.
In der Fachgruppe arbeiteten je ein/eine Vertreter/in aus den Bereichen Amtsgericht, Jugendhilfe, stationäre Jugendhilfe, Frauenhaus, Kinderschutzbund, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Landeskriminalamt, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Mädchenzuflucht, Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, und dem Sozialpädagogischen Fortbil- dungszentrum mit.